Kuenstlermesse-Stuttgart

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Faire Vergütung künstlerischer Leistungen!

wir benötigen Ihre Unterstützung bei der Sicherung einer fairen Vergütung künstlerischer Praxis!
Bitte gehen Sie auf Ihre Abgeordneten im Landtag und Ihre Gemeinderäte zu und überbringt die Forderungen der Initiative Ausstellungsvergütung.
Hierzu haben wir hier einen Aktionsbrief zum Download vorbereitet.



Unsere Forderung:
• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und Kommunen
• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz
• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets
Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und  grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden  Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende  Künstler:innen sein.
Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!
Mit solidarischen Grüßen,
Eure
Initiative Ausstellungsvergütung

Forderung nach landesweiter und verbindlicher Einführung von Ausstellungsvergütungen für Bildende KünstlerInnen

Die Corona Pandemie macht trotz aller staatlichen Unterstützungen eines besonders deutlich: die Bildende Kunst, insbesondere die Bildenden KünstlerInnen, haben es besonders schwer. Warum ist das so?
Seit langem herrscht ein strukturelles Problem. Bildende KünstlerInnen erhalten keine Vergütung für ihre Ausstellungstätigkeit. Wahrgenommen werden die Institutionen mit großen Ausstellungen, die Museen und Kunstvereine oder der Kunstmarkt mit seinen unvorstellbaren Summen, die auf Versteigerungen erzielt werden. Die Akteure der Bildenden Kunst sind dabei nicht im Fokus der Gesellschaft
Bildende KünstlerInnen sind überdurchschnittlich hoch qualifizierte freiberufliche und selbstständige oder teil-selbstständige UnternehmerInnen. An ein fünfjähriges Studium schließt optional ein Graduiertenstudium bzw. eine Promotion an.
Bildende KünstlerInnen sind nicht mehr nur die sensiblen, ihrer Eingebung im Atelier hingegeben KünstlerInnen, sie stellen ihre Kunst in einen gesellschaftlichen Kontext und nehmen vielfältige gesellschaftliche Aufgaben wahr:
Dazu gehören:
•   Verwaltung und Organisation von Künstlerhäusern
•   Organisation und Durchführung von Ausstellungen
•   Beteiligungen an Ausstellungen und Aktionen
•   Rolle als AnsprechpartnerInnen für Bund, Land und Kommunen

Dass künstlerische Leistungen aus dem Bereich der Bildenden Kunst unentgeltlich erbracht werden müssen, führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs. Es kommt so zu einer systematischen Benachteiligung der gesamten Sparte.  
Ausstellungen kommen erst durch KünstlerInnen zustande, deren Werke für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung gestellt werden. Sie sind öffentliche Veranstaltungen zur Bildung, Inspiration und Entspannung unserer Gesellschaft. Sie sind nicht primär Verkaufsveranstaltungen, sondern Angebote an die Öffentlichkeit, mithilfe der Sinne einen anderen Blick auf die Gegenwart zu werfen.
Diese Leistung der KünstlerInnen wird dabei nicht honoriert. Ebensowenig wie der teilweise enorme Aufwand, der für die Produktion von Kunstwerken betrieben werden muß (Ateliers und hochspezialisierte Werkstätten, Materialien, Aufträge an Dritte und Dienstleister, handwerkliche und intellektuelle Arbeit, Versicherungen, Akquise, Verwaltung … finden als Voraussetzungen für die eigentlichen kreativen Leistungen kaum Erwähnung).
Gemeinhin wird darauf verwiesen, dass zukünftig der Wert der Werke steige. Oder es werden Sachleistungen wie Katalogdrucke als Ersatz angeboten.
Davon lässt sich natürlich nicht leben. Und das wissen die KollegInnen der anderen Sparten. Deshalb erhalten SchriftstellerInnen für ihre Lesungen ein Honorar, ebenso die MusikerInnen für ihr Konzerte.
KuratorInnen, Aufsichten, GrafikerInnen und Reinigungskräfte in den Ausstellungshäusern verdienen ihren Lebensunterhalt ebenso wie Kassierer und angestellte KunsthistorikerInnen und Archivare. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum diejenigen, die für all die Ausstellungangebote sorgen, die Bildenden KünstlerInnen, bei der Vergütung übergangen werden.
Die Bildenden KünstlerInnen erhalten für die Ausstellung, die erst durch die Bereitstellung ihrer Werke zustande kommen, kein Honorar. Mitunter sind nicht einmal die Produktionskosten gedeckt. Kleine Ausstellungshäuser sind nicht einmal in der Lage Kosten für Transporte oder Unterkunft zu übernehmen.
Die Werke sind auf die Dauer der Ausstellung an den Ort gebunden und sind für weitere Zwecke nicht verfügbar.
Das kann so nicht mehr sein!
Deshalb fordern wir:

Bildende KünstlerInnen müssen Ausstellungsvergütungen erhalten. Ausstellungsvergütungen sind Zahlungen für künstlerischere Leistungen, seien es Kunstwerke oder Aktionen im Rahmen einer Ausstellung oder Veranstaltung. Die Leitlinie des Bundesverbandes BBK dient hier als Orientierungshilfe.
In den Haushalten der Künstlerhäuser und Ausstellungsräume müssen die anfallenden Ausgaben realistisch eingestellt werden, damit Bildende KünstlerInnen nicht weiterhin ausgebeutet werden. Die Häuser müssen entsprechend finanziell ausgestattet werden. Für Off Spaces sollte wie nach dem Beispiel Hamburgs ein Fonds eingerichtet werden, aus dem Vergütungen beantragt werden können.
Bei der Vergabe der Fördermittel für Ausstellungen muss von seitens des Landes verbindlich vorgegeben werden, dass in den Finanzierungsplänen angemessene Ausstellungsvergütungen einzustellen sind, ebenso wie Honorare für Organisation und Durchführung von Projekten seitens der KünstlerInnen.
KünstlerInnen ernähren sich nicht durch Manna aus dem Kunsthimmel, sondern sie sind wie alle Bürger und Kulturschaffenden auch, auf die Vergütung ihrer Dienstleistung und Arbeitskraft angewiesen.
Corona hat uns deutlich gemacht, wie der Alltag ohne Kunstaktivitäten aussieht.
Es ist kaum mehr erträglich!
Baden-Württemberg ist ein Kulturland. Es sollte sich weiterhin damit profilieren und die Bildenden KünstlerInnen angemessen daran teilhaben lassen.
Die beste Werbung um qualifizierte Arbeitskräfte ins Land zu holen ist eine lebendige, interessante und diverse Kunstszene.
Andere Bundesländer und Kommunen beschäftigen sich schon seit einiger Zeit mit dem Künstlerhonorar oder der Ausstellungsvergütung.
Sachsen- Anhalt steht der Ausstellungsvergütung für professionelle KünstlerInnen sehr positiv gegenüber
Halle Saale hat der Fachbereich Kultur der Ausstellungsvergütung bereits im Mai 2020 zugestimmt.
Landeshauptstadt Magdeburg beauftragt die Einführung einer Ausstellungsvergütung für professionelle KünstlerInnen.  
Hamburg hat die Ausstellungsvergütung eingeführt.
Das Künstlerhaus Ulm hat in seinem Haushalt die Ausstellungsvergütung, schon seit vielen Jahren, eingestellt, die von der Stadt Ulm gewährt wird.
Rheinland-Pfalz hat eine verbindliche Ausstellungsvergütung in ihren Förderrichtlinien bereits verankert.
Berlin zahlt als erstes Land seit 2016 Ausstellungsvergütungen,
Brandenburg seit 2017.
Der Vorstand
BBK Landesverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Baden-Württemberg
Vorstand: 1. Vorsitzende Ursula Thiele-Zoll, 2. Vorsitzender OMI Riesterer, Giesela Hachmann-Ruch, Dietmar Thiele, Werner Schaub, Michael Ott, Sonja Scherer, Reiner Schlecker, Lisa Bergmann,
Déjà-vu?

Ohne Unterstützung stehen die Freien Künste in der Energiekrise vor dem Aus.         



Berlin, 15.11.2022 | Die  steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der Freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festi­vals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.
          
Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisie­rungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt wer­den. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verant­wortlichen in Bund und  Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen. Diese Orte sind nicht nur elementar für die Berufsausübung der freischaffenden Künstler*innen – es handelt sich auch um unverzichtbare Begegnungs­stätten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
          
Gleichzeitig erleben wir ein Déjà-vu: Es fehlt weiterhin an effizienten Hilfen für selbst­ständige Künstler*innen, dabei zeichnen sich bereits jetzt negative Auswirkungen auf ihre  Arbeits- und Einkommenssituation ab: Die gestiegenen Energiekosten führen zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten und sie gefährden den        Weiterbe­trieb von kreativen Arbeitsräumen wie Ateliers.
          
„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Ab­wärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B.  niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfal­ten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste
          
Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenver­bände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.
        
Sprecher:innen:                                                         
Lena Krause           
Peder W. Strux                
Helge-Björn Meyer

 
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
          
                                              


Pressemitteilung

Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten

Hauptausschuss des Bundestages nimmt Forderung des Deutschen Kulturrates auf Berlin, den 17.11.2021. Morgen Vormittag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" statt.
Es gibt nun eine Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 20/78) der eine wichtige Forderung des Deutschen Kulturrates aufnimmt.

Der Deutsche Kulturrat hatte am 11. November die folgende Mitteilung versendet:
Ampel: Erste Bewährungsprobe für die Kultur heute im Bundestag. Hierin forderten wir eine dringende Nachbesserung im Infektionsschutzgesetz, damit wie schon wie im Jahr 2021 die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung soll nun, wie von uns gefordert, bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die Zuverdienstmöglichkeit beträgt damit bis Ende 2022, wie bereits 2021, 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr).

Schon im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes war vorgesehen, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme findet sich nun auch in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Sie ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter gerade wieder dramatisch verschlechtert.

Die Versicherungspflicht und damit die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt nämlich nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen der versicherten Künstlerinnen und Künstler nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze soll nun, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, auch 2022 unberücksichtigt bleiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Es ist gut, dass in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages unsere Forderung aufgenommen wurde, die Zuverdienstmöglichkeit aus nicht-künstlericher Arbeit für Mitglieder der Künstlersozialversicherung bis mindestens Ende 2022 auf dem deutlich erhöhten Satz zu halten.

Die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land kämpfen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Auswirkungen der Pandemie an. Wenn sie nun auch im kommenden Jahr ein Teil ihres Einkommens aus selbständiger nicht-künstlericher Tätigkeit bestreiten müssen, werden sie dafür nicht auch noch bestraft und bleiben weiterhin Mitglied in der Künstlersozialkasse. Wenn der Deutsche Bundestag morgen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmt, wird ein wichtiger Schritt zu besseren Absicherung der Kulturschaffenden in der Pandemie erreicht."

Deutscher Kulturrat e.V.
Taubenstr. 1
10117 Berlin
E-Mail: post@kulturrat.de
Tel: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28-11
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann,
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
--
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Achtung: Neue Anschrift!
BBK Bundesverband
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Tel. 030 2640970
Fax 030 28099305
info@bbk-bundesverband.de




Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
       
in wenigen Tagen ist es soweit:
die 9. Urheberrechtskonferenz findet am 22.11.2021 als Livestream statt.             
       
Die EU-Urheberrechts-Richtlinie wurde kürzlich in das deutsche Recht implementiert, diesen Sommer trat das komplexe Gesetzespaket in Kraft. Nachdem die Mitgliedsverbände der IU über Jahre für diese aus ihrer Sicht überfällige Regulierung gekämpft haben, werfen wir einen ersten Blick auf den Status quo des Urheberrechts in Deutschland und darüber hinaus.
       
In Teil 1 („Im Maschinenraum des Urheberrechts“) werden 10 Stimmen laut, die erste Auswirkungen schildern und drängende Fragen stellen – von Seiten der Urheber:innen und Künstler:innen, aber auch von Verwerterseite.

In Teil 2 wird v.a. die Umsetzung in anderen europäischen Ländern beleuchtet.
       
In Brüssel wird derweil weiter reguliert; aktuell sind zwei Verordnungen in Vorbereitung, die u.a. die weitere europäische Plattformregulierung betreffen: Digital Services Act (DSA) und Digital Market Act (DMA).
Darum wird es in Teil 3 der Konferenz gehen.

Teil 4 widmet sich der zukünftigen Bundesregierung. Wir stellen Fragen, benennen dringliche Handlungsfelder und formulieren Forderungen - zu Themen wie Streaming, E-Lending u.a.m.
       
Die Veranstaltung findet in Anwesenheit eines Großteils der Referent:innen live in der Akademie der Künste in Berlin statt. Wir übertragen die Konferenz als Livestream und stellen am Tag der Veranstaltung einen Link auf der Konferenz-Website zur Verfügung und versenden am Vortag den Link.             

Alle Informationen zum Programm, den Referent:innen und Livestream finden Sie hier:             
       
       
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.             
       
Herzliche Grüße
       
Ihre Initiative Urheberrecht
       
Twitter: @IniUrheberrecht
       
#ZukunftUrhR
     
   


Presseinformation zu den am 28.10.2020 vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern

Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur

Berlin, 29.10.2020 | Die für November 2020 angekündigten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus bedeuten existentielle Einschnitte für die Freien Künste. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage.

Insbesondere soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Sparten Musik und Darstellende Künste werden von den Einschränkungen hart getroffen. Dies gilt auch für alle anderen Kunstsparten, deren Existenzgrundlage öffentliche Veranstaltungen sind.

Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen.
Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern.

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die nun beschlossenen Maßnahmen umgehend durch Wirtschaftshilfen abzufedern, die auch Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen der Kulturwirtschaft wirkungsvoll, direkt und unbürokratisch Hilfen eröffnen.
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die angekündigte Verlängerung von Überbrückungshilfen und die Erstattung von Einnahmeausfällen bis zu 75 Prozent für den Monat November. Allerdings fordern wir eine Ausweitung der Hilfen etwa für Berufseinsteiger* innen, die keine Vorjahresumsätze vorweisen können. Hier bedarf es sofortiger Regelungen, die verhindern, dass unzählige junge Künstler*innen ihre berufliche Existenz aufgeben.

Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein.
Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen.
Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur* innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.

Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft,
der Bund der Szenografen,
der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler,
der Bundesverband Freie Darstellende Künste,
der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum,
der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus,
der Dachverband Tanz Deutschland,
der Deutsche Tonkünstlerverband,
die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion,
der Deutsche Komponistenverband,
der Deutsche Textdichter-Verband,
FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland,
die Gesellschaft für Neue Musik,
die Hans-Flesch-Gesellschaft,
das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk,
der Verband Deutscher Puppentheater,
der Verband der HörspielRegie sowie
die Vereinigung Alte Musik.

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE Sprecher*innen:
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin Stephan Behrmann (BFDK)
Tel.: 0177 / 733 99 28
Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843
Die Kultur-Milliarde – der „große Aufschlag“?

„Neustart Kultur“ – so heißt das Programm, mit dem Bundeskulturministerin Monika Grütters besonders auch kleinere Institutionen unterstützen will: Musikfestivals, Programmkinos, Tanz- und Musikveranstalter, Museen und Galerien.  
Aber ist das Milliardenprogramm wirklich der „große Aufschlag“? Der Deutsche Kulturrat mahnt bereits, dass das Wiederhochfahren der Kultur angesichts der Corona-Auflagen immense Kosten verursachen wird. Die „Neustart“-Milliarde sei eine erste willkommene Hilfe, aber sie reiche bei weitem nicht aus. Und sie müsse schnell erfolgen. Was muss getan werden, damit die Gelder unbürokratisch fließen und nicht im föderalen Klein-Klein versacken? Wer bestimmt, wer wieviel bekommen soll, wer verteilt die Unterstützung? Und wie kann gesichert werden, dass sie ihren Zweck auch erfüllt?

Die Sendung ist Auftakt des „Kulturpolitischen Salons“, eines neuen Diskussionsforums in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bühnenverein, dem Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Theater Berlin – und Deutschlandfunk Kultur.
Es diskutieren:
Dr. Skadi Jennicke, Bürgermeisterin und Beigeordneten für Kultur der Stadt Leipzig
Ulrich Khuon, Intendant des Deutschen Theaters Berlin und Präsident des Deutschen Bühnenvereins
Dagmar Schmidt, Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler
Wolfgang Schmidt, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates


Corona-Pandemie
Aktuelle Informationen für Bildende Künstler*innen
 

Die Verbände für Bildende Künstler*innen - BBK, Deutscher Künstlerbund, GEDOK, IGBK und IKG - fordern ergänzende Maßnahmen für Bildende Künstler*innen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.

 
Bund und Länder haben Hilfspakete geschnürt, in einigen Ländern können Mittel schon beantragt werden. Die Verbände Bildender Künstlerinnen und Künstler in Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung ergänzende Maßnahmen gefordert, die der spezifischen Situation Bildender Künstler*innen Rechnung tragen. So fordern sie u. a. einen Ausgleich für freiberufliche Kurzarbeit und ein Kultur-Konjunkturförderprogramm.
 
Aktuelle Informationen zu Hilfen in Bund und Ländern finden Sie hier:
https://www.bbk-bundesverband.de/aktuelles/corona-pandemie/
Corona: Hilferuf der Freiberufler und Kunstschaffenden

Freiberufler und Kunstschaffende leiden schon jetzt an finanziellen Einbußen aufgrund des Coronavirus. Jedoch greifen für sie nicht die gesetzlichen Regelungen für einen Verdienstausfall. Die Pandemie drängt sie in den finanziellen Ruin. Daher fordern sie Finanzhilfen von der Bundesregierung.

Das Coronavirus hat zurzeit großen Einfluss auf fast alle Bereiche unseres Lebens. Neben gesundheitlicher Bedenken leiden viele Branchen an erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Konzerte, Events, Aufführungen - nach und nach werden alle großen, aber auch kleinen Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt.
Freiberufler und Kunstschaffende stehen vor der Frage, wie sie ihre Existenz sichern.
Hilfsmaßnahmen wurden zwar schon angekündigt - bisher konzentriert sich die Bundesregierung aber vor allem auf Banken und Firmen. Jan Böhmermann twitterte: "Kultur und Kunst sind kein Luxus. Wer Banken rettet, muss auch jetzt helfen!" Die Coronakrise macht deutlich, wie zerbrechlich die Kulturszene ist. Daher fordern Freiberufler und Kunstschaffende aus ganz Deutschland Finanzhilfen von Bundes- und Landesregierungen, bevor ganze Branchenzweige zusammenbrechen - unterstützen Sie sie?

Die Bundesregierung hat in den letzten Tagen scheinbar großzügige Hilfen für Kleinunternehmer und Selbstständige angekündigt. Doch beim näheren Hinsehen kommen Zweifel an der Wirksamkeit dieser Versprechungen auf.
Vor allem die freien Kreativberufe sehen sich nach wie vor von der Regierung im Stich gelassen.
Künstler und Publizisten wenden sich daher derzeit mit entsprechenden Eingaben und Petitionen an die verantwortlichen Ministerien und fordern schnellere und zugleich wirksamere Maßnahmen, um eine Verelendung der Kultur- und Medienschaffenden - und damit einen Zusammenbruch der gesamten Kultur- und Kreativwirtschaft - zu verhindern.
Im Anhang finden Sie dazu einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem die aktuelle Lage der selbstständig tätigen Künstler in Deutschland näher beleuchtet wird und Forderungen nach echter Unterstützung - ohne unnötige bürokratische Hürden - formuliert werden.

Bitte teilen Sie den Brief mit anderen Kreativen und wenden Sie sich auch selbst an das hauptverantwortliche politische Krisenmanagement in Berlin, Bonn und Wilhelmshafen.
Hier die entsprechenden E-Mail-Kontakte:
Sie können bei Bedarf folgende Formulierung nutzen und den offenen Brief an Angela Merkel an euren eigenen Protest bzw. eure Forderungen anhängen: Künstler in Not
Ich/Wir unterstütze/n den beigefügten Appell für eine soziale (Mindest-)Absicherung freischaffender Künstler und Publizisten in Deutschland. Wir teilen die darin enthaltenen Positionen und Lagebeschreibungen.
Darüber hinaus halte/n ich/wir für besonders wichtig, dass ...
(Eure eigene Sicht auf die Krise / Eure persönlichen Forderungen)
Nur wenn ALLE Kreativen - unabhängig vom Genre - an einem Strang ziehen, haben wir eine Chance!

„Lebensleistung verdient Respekt.“

Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
 Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente  werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens  33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein  Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten  Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer  darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden  dies absehbar nicht erreichen!
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert gemeinsam mit anderen Künstlerverbänden in einem Appell,  diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens  abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!)  Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.  

Appell zum Herunterladen

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