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Handlungsprogramm - Berufsverband bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Baden-Württemberg

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Der Bundesverband ist der Dachverband der Landesverbände

Kulturpolitisches Handlungsprogramms des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler::
beschlossen durch die Bundesdelegiertenversammlung am 26./27. Oktober 2013 in München

  
Auf dem Frankfurter Künstlerkongress 1971 begann der BBK mit der Arbeit auf  Bundesebene unter dem Motto "Mehr Solidarität zum gemeinsamen Handeln". Seitdem hat er auf verschiedenen Ebenen erreicht, dass die Belange der  Künstlerinnen und Künstler in der Öffentlichkeit besser berücksichtigt werden. Der BBK sieht seine Arbeit als Teil der Kulturpolitik an. Die  Aktivitäten des Bundesverbandes beschränken sich daher nicht allein auf berufsständische Interessen, diese werden vielmehr in kulturpolitische Zusammenhänge eingeordnet. Die nach der Wiedervereinigung in den neuen  Bundesländern gegründeten Landesverbände wurden zeitnah in den  Bundesverband aufgenommen und sind seither auch im Bundesvorstand  vertreten.
  
SELBSTVERSTÄNDNIS

Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) ist die  Berufsvertretung der freischaffenden bildenden Künstlerinnen und  Künstler in Deutschland. Als Dachverband der Landesverbände mit ihren  Regional- bzw. Bezirksverbänden vertritt er die Interessen der Künstlerinnen und Künstler gegenüber der Bundesregierung, nachgeordneten Behörden und in Europa, die die Rahmenbedingungen für künstlerische  Berufe in der Innen-, Finanz-, Rechts-, Sozial- und Außenpolitik setzen und die Kunst an den Bauvorhaben des Bundes verwalten.
Für seine Mitglieder koordiniert der BBK auf Wunsch seiner Landesverbände Vorgänge und Ausstellungen, die länderübergreifend stattfinden. Darüber hinaus realisiert er Vorhaben, die – bewilligt durch Bundesministerien – im gesamten Bundesgebiet Wirkung entfalten.
  
AUFBAU
Der BBK vertritt derzeit bundesweit rund 10.000 Mitglieder, er ist basisdemokratisch strukturiert.
Die Bundesdelegiertenversammlung mit den Delegierten aller Landesverbände tritt alle vier Jahre zusammen. Sie wählt den Bundesvorstand und beschließt das Arbeitsprogramm.
Zwischen den Delegiertenversammlungen tagt mindestens einmal jährlich der Bundesausschuss, der in diesem Zeitraum die Funktionen der Delegiertenversammlung übernimmt. Er besteht aus je einem Vertreter der Landesverbände und dem Bundesvorstand.
Der  Bundesvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden und fünf Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Bundesdelegierten wählen einen der beiden Vorsitzenden zur Sprecherin bzw. zum Sprecher des  Bundesvorstandes.
Über seinen gemeinnützigen Förderverein KULTURWERK realisiert der BBK im  Sinne der Satzung dieses Vereins verschiedene Aktivitäten. So gibt das  KULTURWERK z.B. die Zeitschrift kultur politik heraus und informiert über berufsspezifische Fragestellungen und allgemein kulturpolitische Themen.

Der Bundesvorstand vertritt seine Mitglieder:
             
  • in  der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche der bildenden Künstlerinnen und Künstler gegenüber den Verwertern und Nutzern in Deutschland und Europa vertritt;
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  • in  der Stiftung Sozialwerk der VG Bild-Kunst, die bildenden Künstlerinnen und Künstlern Unterstützung in Notlagen, bei Erwerbs- und  Berufsunfähigkeit oder im Alter gewährt. Die Mittel der Stiftung  Sozialwerk stammen aus den Erträgen der VG Bild-Kunst;
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  • im Vergabebeirat der Berufsgruppe I der VG Bild-Kunst;
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  • in der Stiftung Kulturwerk, die Projekte im Bereich der Bildenden Kunst unterstützt;
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  • in  der Stiftung Kunstfonds, die die zeitgenössische bildende Kunst fördert und zwar mehrheitlich in Selbstverwaltung der Künstlerinnen und  Künstler;
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  • in der Initiative Urheberrecht, dem Zusammenschluss der wichtigsten Urheberverbände
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  • im  “Archiv für Künstlernachlässe der Stiftung Kunstfonds", das gesamte Werkkomplexe der jüngeren Kunst fachgerecht erfasst, sichert und aufbewahrt und sie im institutionellen Ausstellungsbetrieb der interessierten Öffentlichkeit  zeigt.
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  • in  der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK), die als  deutsches Nationalkomitee der International Association of Art (IAA) und als Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission die Interessen der Künstlerinnen und Künstler der Bundesrepublik Deutschland wahrnimmt. Weitere Mitglieder der IGBK sind neben dem BBK der Deutsche Künstlerbund  und die GEDOK;
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  • im Sachverständigenkreis Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung;
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  • im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.;
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  • im  Deutschen Kunstrat, der Sektion Bildende Kunst im Deutschen Kulturrat,  dem Spitzenverband von mehr als 230 Bundeskulturverbänden aus dem  Kultur- und Medienbereich; über den Deutschen Kunstrat bringt der Bundesvorstand seine Sachkenntnis in verschiedene Fachausschüsse des  Deutschen Kulturrates ein;
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  • im Beirat und im Widerspruchsausschuss für bildende Kunst der Künstlersozialkasse;
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  • im Trägerverein "Haus der Kultur e. V." in Bonn
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  • in der Bundesakademie für kulturelle Bildung Wolfenbüttel
      
  
DIE BUNDESGESCHÄFTSSTELLE HAT IHREN SITZ IN BERLIN UND EIN BÜRO IM BONNER "HAUS DER KULTUR"
  
ÖFFENTLICHKEITSARBEIT

Der BBK betreibt vielfältige Medienarbeit, um seinen Mitgliedern undKooperationspartnern in Kunst und Kultur die eigenen Standpunkte und  Forderungen nahe zu bringen. Unter anderem veröffenlicht er:
  
kultur politik
Die Vierteljahreszeitschrift kultur politik befasst sich in wechselnden Schwerpunktthemen mit Fragen der  beruflichen und sozialen Lage bildender Künstlerinnen und Künstler, mit  neuen künstlerischen  Arbeitsfeldern, Rechts- und Steuerfragen sowie mit  der Künstlerförderung. Darüber hinaus informiert die kultur politik über die aktuellen Ausstellungen der BBK-Verbände und bietet einen Überblick an, der die gesamte Breite an Ausschreibungen wiedergibt.
  
Reihe "ProKunsT"
Mit  „ProKunsT“ legt der BBK eine praxisorientierte Publikationsreihe vor,  die bildenden Künstlerinnen und Künstlern, aber auch Kultureinrichtungen und –verwaltungen aller Ebenen vielfältige Informationen zu zahlreichen berufsspezifischen Themen wie z. B. dem Urheber- und Steuerrecht, der  Künstlersozialkasse und Altersversorgung, der Kunst am Bau und der kulturellen Bildung bietet. Die stets hinsichtlich veränderter Gesetzeslagen aktualisierten Beiträge werden durch zahlreiche Musterverträge und Checklisten ergänzt.
  
Präsentation zeitgenössischer bildender Kunst
Ein  wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist die Präsentation von  zeitgenössischer bildender Kunst. Diesen Part übernehmen vorrangig die Landes- bzw. Regionalverbände mit regelmäßigen Ausstellungsprogrammen in mehr als dreißig Galerien. Der Bundesverband ergänzt diese breit  gefächerten Aktivitäten mit der bundesweiten Kunstaktion  „ZEITGLEICH-ZEITZEICHEN“ und der bisher alle drei Jahre  stattfindenden Ausstellung anlässlich der Vergabe des Gabriele Münter Preises.
  
Homepage des BBK - www.bbk-bundesverband.de
Die Homepage des BBK bietet Künstlerinnen und Künstlern und anderen Interessenten eine Zusammenstellung berufsspezifischer und kulturpolitischer Informationen. Sie wird regelmäßig aktualisiert und erweitert.
  
Newsletter
In einem monatlichen Newsletter informiert der Bundesvorstand über seine laufenden Aktivitäten. Außerdem finden sich dort Berichte aus den  Landesverbänden und berufsrelevante Hinweise. Der BBK wird diese mediale Praxis fortsetzen und ausbauen.
  
Symposien
Der BBK veranstaltet bundesweite Symposien zu unterschiedlichen Themen von kultur- und berufspolitischer Relevanz. Die Referate und  Diskussionen werden immer in einer Publikation dokumentiert, wie z.B.  von den Symposien „Jäger und Sammler“, „Mit den besten Empfehlungen“,  „Was macht die Kunst?“ oder „ProKunsT5“. Auch in Zukunft wird der BBK  Symposien mit berufsspezifischen Inhalten durchführen.
  
Publikationen
Neben  den Dokumentationen der Symposien gab der BBK weitere, das Berufsfeld  „Künstler“ betreffende, jeweils öffentlich geförderte Publikationen  heraus:
        
  • ProKunsT5
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  • WOW – Kunst für Kids
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  • Bewegung Kunst
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  • Studie über die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstlerinnen und Künstler
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  • Kataloge „ZEITGLEICH-ZEITZEICHEN“
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  • Vierzig Jahre BBK
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Derartige Publikationen sollen auch in Zukunft herausgegeben werden.
  

WEITERE HANDLUNGSEBENEN UND AKTIVITÄTEN
  
Bundespolitische Aspekte

             
  • Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als Kulturnation. Obwohl die Kulturhoheit bei den Ländern liegt, hat der Bund Kompetenzen und kulturelle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich direkt auf die  gesetzlichen Rahmenbedingungen künstlerischer Produktion auswirken, so  in der Steuergesetzgebung, im Urheberrecht oder in der Künstlersozialversicherung.
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  • Der  BBK befürwortet das kulturpolitische Engagement des Bundes und den  Fortbestand der Kulturstiftungen des Bundes und der Länder. Der BBK fordert die Verankerung eines Kooperationsgebotes im Grundgesetz, durch  das Bund, Länder und Kommunen zur Zusammenarbeit im Bereich der  Förderung von Kultur und Bildung verpflichtet werden.
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  • Der  BBK bringt sich in Anhörungen der Bundestagsausschüsse, insbesondere des Ausschusses für Kultur und Medien sachkompetent ein, um sich dort  für verbesserte Rahmenbedingungen künstlerischer Produktion einzusetzen.
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  • Die  "Deutsche Künstlerhilfe" des Bundespräsidenten ist eine wichtige Kulturförderung in Deutschland. Der BBK fordert, dass die Länder ihren Anteil dem des Bundes angleichen und die Vergabe transparent gehandhabt  wird.
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  • Die letzte umfassende  statistische Erhebung im Kulturbereich wurde 1973 vorgenommen. Der BBK fordert die Bundesregierung auf, eine Neuauflage des  "Künstler-Reports"  in Auftrag zu geben, der auf den Erkenntnissen und      Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Kultur in  Deutschland“  aufbaut und diese berücksichtigt.
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  • Der  BBK begrüßt diese Handlungsempfehlungen. Er setzt sich weiter für ihre  vollständige Umsetzung auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen ein.
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  • Der BBK fordert die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz.
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  • Der BBK befürwortet die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums, wie dies auch von der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ vorgeschlagen wurde, und fordert, die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen.
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  • In  einem Kulturstaat sind Künstlerförderung und Stipendien eine  vornehmliche Aufgabe der öffentlichen Hand und ein hohes Gut für die  Kunst. Um sicherzustellen, dass die Förderungen ihren eigentlichen Zweck  erreichen, sollten sich die Auslober durch den BBK beraten lassen. Der BBK begrüßt die Nachwuchsförderung durch Stipendien und Kunstpreise und fordert zugleich, entsprechende Unterstützung auch anderen Altersgruppen von Künstlerinnen und Künstlern zuteil werden zu lassen.
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  • Der  BBK setzt sich dafür ein, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Kulturauftrag verstärkte Aufmerksamkeit schenkt, d.h. Kulturberichterstattung muss gleichberechtigt neben anderen Themenbereichen, wie z. B. Sport und  Folklore, in seinem Programm und  zu angemessenen Sendezeiten berücksichtigt werden.
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INTERNATIONALE ASPEKTE
Der  internationale Austausch von Kunst, Künstlerinnen und Künstlern in Europa und darüber hinaus gibt den Kulturschaffenden wichtige Impulse  für ihre Arbeit und das gegenseitige Verständnis und trägt zur positiven Wahrnehmung Deutschlands in anderen Ländern bei. Die EU beeinflusst die wesentlichen Rahmenbedingungen in ihren Mitgliedsstaaten.
Der BBK verfolgt aufmerksam diese Entwicklung und nimmt Einfluss über die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen.
Der EU-Binnenmarkt bedarf in vielen zu erwartenden Veränderungen eindeutiger Regelungen. Notwendig sind hier vor allem Förderprogramme,  die nicht die Event-Kultur befördern, sondern dem kulturellen Austausch in großer Breite dienen. Das Antragswesen für EU-Programme muss vereinfacht werden.
Der BBK fordert, bei Harmonisierungsbestrebungen z.B. im Steuerrecht, im Urheberrecht und in der Sozialversicherung, die in Deutschland erreichten Standards nicht zu unterschreiten und bietet die Einbeziehung  seiner Fachkompetenz an.
             
  • Die  Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) - sie wird  getragen vom BBK, dem Deutschen Künstlerbund und der GEDOK - arbeitet  aktiv in verschiedenen europäischen Künstlerorganisationen mit. Der BBK  setzt sich dafür ein, dass sich die IGBK künftig verstärkt und  ausschließlich für berufspolitische Belange auf EU-Ebene engagiert.
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  • Der  BBK wird seine freundschaftlichen Verbindungen zu den ausländischen  Kollegen ausbauen und pflegen, dazu gehört die Organisation von  Ausstellungen und Projekten wie auch ein Förderprogramm für direkten  Atelieraustausch. Die Bündelung dieser Maßnahmen dient dazu, Deutschland  als Kulturnation darzustellen und mit dem Dialog der Kulturen einen  Beitrag zum Frieden und der Verständigung zu leisten. Deshalb  fordert der BBK, dass das Auswärtige Amt bzw. das Institut für  Auslandsbeziehungen (IfA) die Mittel zur Unterstützung der oben   genannten Aktivitäten deutlich erhöht, um das ehrenamtliche Potential  des BBK im Interesse der positiven kulturellen Außendarstellung der  Bundesrepublik uneingeschränkt nutzen zu können.
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BILDUNG/AUSBILDUNG/FORTBILDUNG
             
  • Der  BBK tritt dafür ein, die Ausbildung an den deutschen Kunstakademien um  die Bereiche Kulturwirtschaft (Marketing und Betriebswirtschaft),  Urheberrecht und kulturelle Bildung zu erweitern.
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  • Ästhetische  und kulturelle Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die  ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. Aus diesem Grunde fordert der  BBK  – gerade unter dem Aspekt der Ganztagsschulen - in den jeweiligen  Bundesländern an öffentlichen Schulen die Einführung bzw. den Ausbau von  Programmen wie "Künstler an Schulen", die eine ästhetische Bildung von  Kindern und Jugendlichen im Ganztag gewährleisten. Hierfür sollten  Künstlerinnen und Künstlern kostenlose Weiterbildungsmöglichkeiten  angeboten werden.
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  • Der BBK  fordert in allen Bundesländern die angemessene Berücksichtigung und  Einbeziehung bildender Künstlerinnen und Künstler in die  Bildungsprogramme der Offenen Ganztagsschulen.Hierzu sollten  entsprechende Rahmenverträge mit den jeweiligen BBK-Landesverbänden  geschlossen werden. Außerdem sollten auch für außerschulische Projekte  ästhetischer Bildung Mittel zur Verfügung stehen.
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  • Der  BBK tritt für eine Ausweitung des Bildungsangebotes in den musischen Fächern, insbesondere der bildenden Kunst und Musik an allen allgemeinbildenden Schulen ein. Die Verkürzung der Schulzeit von 13 auf 12 Jahre  darf unter keinen Umständen zu Lasten des musischen Bereiches gehen.
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  • Der  BBK fordert, dass auch in Zukunft die finanzielle Existenz von  Kunstvereinen, Artotheken, Künstlerhäusern, Kulturzentren und Galerien  sichergestellt sein wird. Die Ankaufsetats für zeitgenössische Kunst sowie die Fonds zur Pflege der Kunstwerke der Museen und Sammlungen müssen erhöht werden.
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  • Die letzte Auflage der Langzeitstudie des BBK „Die wirtschaftliche und soziale Situation bildender Künstlerrinnen und Künstler“ (2011) zeigt, dass sehr viele Künstlerinnen und Künstler neben ihrer künstlerischen Arbeit auch auf     dem Feld der kulturellen Bildung tätig sind.    
  
Diese Erkenntnisse decken sich auch mit den Ergebnissen einer weiteren  Studie, die der BBK im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und  Forschung (BMBF) durchgeführt und in der Publikation „WOW – Kunst für  Kids“ und einem Leitfaden für die Entwicklung von Projekten ästhetischer Bildung veröffentlicht hat. Die Publikation und Datenbank „Bewegung  Kunst“ greift den hohen Fortbildungsbedarf auf.
Im Rahmen des Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ setzt der BBK sein Engagement in diesem Bereich fort.
Der  BBK fordert Länder und Kommunen, aber auch andere Träger auf, Projekte ästhetischer Bildung breiter als bisher zu generieren und dabei den Leitfaden zu berücksichtigen.
             
  • Zu  einer professionellen Berufsausübung gehört auch die stete Fortbildung. Dies beinhaltet auch den Besuch von Kunstmuseen und Kunstausstellungen. Daher fordert der BBK, dass professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler in allen öffentlichen und öffentlich geförderten Museen freien Eintritt erhalten.
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WIRTSCHAFTSPOLITIK
Neben  ihrer kulturstiftenden Bedeutung sind Werke der bildenden Kunst Güter von hohem wirtschaftlichem Wert. Deshalb fordert der BBK von der Politik, auch in Krisenzeiten verstärkt in den Kulturbereich zu investieren.
             
  • Der  BBK fordert, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in den Programmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft die spezifischen Belange der Künstlerinnen und Künstler berücksichtigt.
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  • Der  BBK mahnt bei den Förderinstitutionen des Bundes die Bereitstellung von  Sicherheiten oder Bürgschaften an, um Künstlerinnen und Künstler in die Lage zu versetzen, z.B. Kunst-am-Bau-Aufträge der öffentlichen Hand zu realisieren.
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STEUERPOLITIK
Der BBK setzt sich für die Ausgestaltung eines kulturfreundlichen Steuerrechtes ein. Er fordert:
             
  • den ermäßigten Umsatzsteuersatz für bildende Kunst in Deutschland beizubehalten und auf eine Entsprechung im EU-Geltungsbereich  hinzuwirken;
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  • einen Sonderausgabenfreibetrag für den Ankauf von Kunstwerken lebender Künstlerinnen und Künstler einzuführen;
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  • Sonderabschreibungsmöglichkeiten für Investitionen im Bereich Kunst am Bau durch private Bauherren zu schaffen;
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  • auflagenbegrenzte künstlerische Fotografien und Siebdrucke als klassische Techniken anzuerkennen und dafür den ermäßigten Umsatzsteuersatz anzuwenden;
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  • den Zolltarif an die aktuellen künstlerischen Entwicklungen anzupassen.
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URHEBERRECHT
Das  deutsche Urheberrecht hat einen hohen Standard innerhalb Europas, den  es zu halten und auszubauen gilt, auch für die neuen Medien.
             
  • Auf  der Basis des Urhebervertragsgesetzes strebt der BBK Rahmenvereinbarungen mit Nutzerverbänden an, die Richtlinien für die angemessene Vergütung der Urheber sicherstellen.
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  • Der  BBK setzt sich dafür ein, dass Künstlerinnen und Künstler für ihren  Aufwand bei der Ausrichtung von Ausstellungen eine angemessene Vergütung  erhalten. Der BBK fordert, dass das Recht auf eine  Ausstellungsvergütung im Urheberrecht verankert wird. Bis dies  verwirklicht ist, fordert der BBK, bei öffentlich geförderten  Ausstellungsprojekten in den jeweiligen Kostenplänen zwingend die  Berücksichtigung von Ausstellungsvergütungen vorzusehen.
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  • Der  BBK fordert die Bundesregierung auf, bestehende Ausnahmeregelungen vom Ausschließlichkeitsrecht im Bildungs- und Wissenschaftsbereich einem  Praxistest zu unterziehen und die Einführung des Modells  „Extended  Collective Licencing“ zu prüfen. Er fordert die Einführung einer Hinterlegungspflicht für die Geräte- und Speichermedienvergütung. Das Urhebervertragsrecht ist weiterzuentwickeln.
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  • Der  BBK setzt sich sowohl national als auch auf europäischer Ebene für  starke Verwertungsgesellschaften unter staatlicher Aufsicht ein. Sie  garantieren in Verhandlungen mit den Nutzern eine sichere Vertretung der  Interessen der Urheber. Verwertungsgesellschaften sichern über ihre internationalen Netzwerke die Wahrnehmung der Urheberrechte weltweit.  Dadurch können sie auch Nutzern die Rechte am weltweiten Repertoire aus einer Hand anbieten. In    beiden Funktionen sind sie für die  Aufrechterhaltung der kulturellen Vielfalt unerlässlich.
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  • Der  BBK fordert eine gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung von Rechten an Werken, deren Urheber nicht mehr identifiziert werden können  („verwaiste“ Werke). Nur Verwertungsgesellschaften können diese Aufgabe  erfüllen.
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  • Der BBK fordert die  Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts im Urheberrecht. Auch nach  Ablauf der 70-jährigen Schutzfrist müssten dann für bestimmte Nutzungen von Werken Vergütungen gezahlt werden, die im Grundsatz der zeitgenössischen Kunstszene zugute kommen sollen.
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KUNST AM BAU UND IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Kunst  im öffentlichen Raum und in staatlichen Gebäuden bietet der Bevölkerung  die Chance, sich mit bildender Kunst auseinander zu setzen. Sie erhöht  die Lebensqualität unserer Städte und Gemeinden und fördert die   Kommunikation. Entsprechende Projekte schaffen andererseits  Arbeitsfelder für Künstlerinnen und Künstler und bieten ihnen die  Möglichkeit, ihre künstlerische Kompetenz öffentlich einzubringen.
             
  • Der  BBK begrüßt die Weiterentwicklung des „Leitfaden Kunst am Bau“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und fordert die Länder und Kommunen auf, diesen zu übernehmen.
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  • Der  BBK fordert, dass bei engen Wettbewerben stets Künstlerinnen und  Künstler aus dem gesamten Bundesgebiet berücksichtigt werden. Die  Bevorzugung einer Region ist nicht hinnehmbar.
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  • Der  BBK fordert, dass Juries stets wechseln, mit Juroren aus verschiedenen  Bundesländern besetzt werden und die Vorschläge des BBK Berücksichtigung  finden.
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  • Der BBK begrüßt die Arbeit des Sachverständigenkreises Kunst am Bau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Bundesebene und fordert seine  Fortführung. Er bringt dort seine spezielle Fachkompetenz ein.
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  • Ergänzend zum „Leitfaden Kunst am Bau“ bietet das entsprechende Kapitel in der BBK-Publikation ProKunsT5 praktische Handreichungen zu Ausschreibungen  und organisatorischen Fragen sowohl für Künstlerinnen und Künstler als auch für Auslober.
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  • Der BBK  fordert, auch bei Verkehrs- und Ingenieurbauten die Beteiligung  bildender Künstlerinnen und Künstler vorzusehen. Für Kunst in Kreisverkehren sind entsprechende Vorgaben zu formulieren, um Unfälle zu  vermeiden.
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SOZIALE ABSICHERUNG - KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die  1983 geschaffene Künstlersozialkasse (KSK) bietet Künstlerinnen und  Künstlern die Möglichkeit zur sozialen Absicherung hinsichtlich ihrer Kranken- und Rentenversicherung. Allerdings bedürfen insbesondere rentenberechtigte Künstlerinnen und Künstler einer existenzsichernden Ergänzung der Altersversorgung, für die entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen sind.
             
  • Der  BBK setzt sich für den Erhalt und die Stabilisierung der KSK ein, die  unter anderem durch die Überprüfung abgabepflichtiger Unternehmen sicherzustellen ist. Die Bundesregierung muss Maßnahmen ergreifen, die das wohl austarierte Finanzierungssystem der Künstlersozialversicherung zukunftssicher machen.
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  • Der BBK  fordert die Bundesregierung auf, durch Sonderregelungen angemessene Renten für Künstlerinnen und Künstler zu gewährleisten.
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  • Der  BBK setzt sich dafür ein, dass die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsmarkt – sog. Hartz IV-Regelungen – Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit bieten, sich durch Ausübung ihres Berufes aus einer wirtschaftlichen    Notsituation zu befreien.
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Die staatlichen Leistungen sollen dazu dienen, die künstlerische Existenz  zu sichern um die wirtschaftliche Unabhängigkeit wieder zurück zu  gewinnen.
Zur  Erreichung dieses Ziels müssen nach Meinung des Bundesverbandes auch  Kosten für Atelier und Materialen für einen angemessenen Zeitraum über  die staatliche Hilfe finanziert werden.
Die Möglichkeit, Einnahmen gegen Betriebskosten aufzurechnen, wird auf Vorschlag des BBK bereits seit 2005 eingeräumt.
Der  BBK fordert, den Künstlerinnen und Künstlern ausschließlich berufsnahe Arbeitsangebote zu vermitteln, um ihre Eingliederung ins Arbeitsleben zu  fördern.
Bei den  Arbeitsagenturen und Jobcentern sollen – wie in manchen Großstädten –  Sachbearbeiter, die mit den Rahmenbedingungen künstlerischen Schaffens vertraut sind, für die Beratung von Fallmanagern und Künstlerinnen und Künstlern zur Verfügung stehen.
  
KÜNSTLERINNEN
Die berufliche und private Ausgangssituation der Künstlerinnen erfordert nach wie vor besondere Aufmerksamkeit.
Mit der langjährigen Auslobung des "Gabriele Münter Preises" hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein  wichtiges Zeichen gesetzt. Der BBK fordert, die Preisvergabe und die in  diesem Rahmen stattfindende Ausstellung auch in Zukunft durch das  zuständige Ministerium sicherzustellen.
  
SCHLUSSBEMERKUNGEN
In  den Parlamenten des Bundes, der Länder und Gemeinden werden kulturelle Entscheidungen getroffen, die Interessen der Künstlerinnen und Künstler unmittelbar berühren, deshalb sollten auch die politischen Parteien Kunstschaffende in die politische Meinungsbildung einbeziehen.
Der BBK fordert die Berufung von Kunstbeiräten auf allen entsprechenden Verwaltungsebenen und die Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei der Vorbereitung kulturpolitischer Beschlüsse in den jeweiligen Gremien.
Komplexere Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme erfordern neue Vorgehensweisen in allen Lebensbereichen. Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler bietet seine Kompetenz und Bereitschaft zum gestaltenden Mitwirken allen Gesellschaftsgruppen an.
  
Die Bundesdelegiertenversammlung des BBK, München 2013
 
Weitere Informationen:
  
Kulturpolitisches Handlungsprogramm (pdf-Datei)
Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Baden-Württemberg
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